In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
In Marokko ist Homosexualität illegal und kann mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Artikel 489 des marokkanischen Strafgesetzbuches sieht Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis und Geldstrafen für homosexuelle Handlungen vor. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität ist ebenfalls sehr gering, was zu Diskriminierung und Verfolgung führen kann.
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]